Die neue euro­päi­sche Norm EN 15804+A2 für EPDs von Bau­pro­duk­ten wird Aus­wir­kun­gen ins­be­son­de­re auf die Wir­kungs­ab­schät­zung von EPDs haben; dadurch las­sen sich die Ergeb­nis­se nicht mit denen nach der Vor­gän­ger­norm EN 15804+A1 vergleichen. 

Um in der lan­gen Über­gangs­zeit von 3 Jah­ren sei­nen Dekla­ra­ti­ons­in­ha­bern eine effi­zi­en­te und effek­ti­ve Lösung anzu­bie­ten, hat das IBU ein attrak­ti­ves Gebüh­ren­mo­dell ent­wi­ckelt, das die aus­ge­präg­ten Syn­er­gien bei der Veri­fi­zie­rung von par­al­le­len EPDs, die ein­mal nach der alten und nach der neu­en Norm gerech­net wur­den, voll­stän­dig wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Auf die­se Wei­se kön­nen Her­stel­ler von Bau­pro­duk­ten zu jeder Zeit alle Nach­fra­gen nach EPDs bedienen.

IBU auf der Messe BAU 2017 in München

Die neue Norm EN 15804+A2, deren Ver­öf­fent­li­chung für den Herbst 2019 erwar­tet wird, bringt eini­ge wesent­li­che Ände­run­gen für EPDs von Bau­pro­duk­ten. Viel­leicht die sicht­bars­te die­ser Ände­run­gen ist die ver­pflich­ten­de Berück­sich­ti­gung der Modu­le C (Rück­bau, Wie­der­ver­wen­dung, Ent­sor­gung) und D (Gut­schrif­ten und Belas­tun­gen außer­halb der Sys­tem­gren­zen), die in der Vor­gän­ger­norm EN 15804+A1 noch optio­nal ist. Dar­über hin­aus wer­den bei der soge­nann­ten Wir­kungs­ab­schät­zung, also der Zusam­men­fas­sung der vie­len unter­schied­li­chen Emis­sio­nen und Res­sour­cen­ver­bräu­che in rela­tiv weni­ge Kenn­zah­len, über­ar­bei­te­te Fak­to­ren und teil­wei­se neue Model­le vor­ge­schrie­ben. Letz­te­res ist der Grund dafür, dass die Ergeb­nis­se einer EPD nach der neu­en Norm kei­nes­falls mit denen nach der alten Norm ver­gli­chen wer­den können.

Da die Über­gangs­zeit zur neu­en Norm mit 3 Jah­ren außer­ge­wöhn­lich lang ist, stellt dies Bau­stoff­her­stel­ler, die eine neue EPD erstel­len oder eine bestehen­de aktua­li­sie­ren wol­len, vor ein Dilem­ma: Wenn sie sich für die neue Norm ent­schei­den, hat ihre EPD in der Anfangs­zeit nur rela­tiv gerin­gen Nut­zen, weil es zu weni­ge ver­gleich­ba­re Daten­sät­ze gibt, die eine detail­lier­te Gebäu­de-Öko­bi­lan­zie­rung ent­spre­chend den Wir­kungs­ka­te­go­rien der neu­en Norm erlau­ben. Wenn sie hin­ge­gen die EPD nach der alten Norm ver­öf­fent­li­chen, lau­fen sie Gefahr, dass die­se rela­tiv schnell obso­let wird. Erschwe­rend kommt hin­zu, dass momen­tan nie­mand abschät­zen kann, ab wann eine kri­ti­sche Mas­se von EPDs nach A2 vor­han­den ist – in dem Moment ist die Ent­schei­dung für die neue Norm klar.

Die idea­le Lösung aus Sicht der Her­stel­ler und Anwen­der wäre es, in der Über­gangs­zeit für jedes Pro­dukt par­al­lel zwei EPDs zu ver­öf­fent­li­chen, eine nach der alten und eine nach der neu­en Norm. Das IBU bie­tet des­halb ein attrak­ti­ves Kos­ten­mo­dell an: gegen einen gerin­gen Auf­preis ermög­licht es sei­nen Mit­glieds­un­ter­neh­men, die Veri­fi­zie­rung sowohl gemäß EN 15804+A1 als auch nach EN 15804+A2 zu erhal­ten. Damit sind die Dekla­ra­ti­ons­in­ha­ber gut gerüs­tet, um in der Über­gangs­zeit allen Anfor­de­run­gen von Kun­den und Pla­nern gerecht zu werden.