Das Insti­tut Bau­en und Umwelt e.V. (IBU) hat Öko­bi­lan­zie­rungs­re­geln für Re-Use-Pro­duk­te in sei­nen Envi­ron­men­tal Pro­duct Decla­ra­ti­ons (EPDs) eingeführt. 

Die­se gel­ten für Pro­duk­te, die nach dem Rück­bau auf­be­rei­tet und für den­sel­ben Zweck wie­der­ver­wen­det werden.

Bis­lang gab es kei­ne Rege­lun­gen für die öko­bi­lan­zi­el­le Betrach­tung von Re-Use-Pro­duk­ten. Der Sach­ver­stän­di­gen­rat des IBU hat nun einen neu­en Anhang für Re-Use Pro­duk­te im PCR Teil A der IBU-Regu­la­ri­en ver­ab­schie­det. Die­ser Anhang ent­hält neue Bilan­zie­rungs­re­geln für die Her­stel­lungs- bzw. Auf­be­rei­tungs­pha­se (Modu­le A1-A3). Dabei gilt, dass Re-Use-Pro­duk­te las­ten­frei in das Sys­tem ein­ge­hen und nur die Umwelt­wir­kun­gen aus dem neu­en Pro­dukt­sys­tem in die Berech­nung ein­flie­ßen. Dazu gehö­ren unter ande­rem der Auf­wand beim selek­ti­ven Rück­bau und alle Pro­zes­se, die der Auf­be­rei­tung zuzu­rech­nen sind. Alle ande­ren Modu­le der EPD wer­den wie gewohnt berech­net. Ziel der neu­en Regeln ist eine bes­se­re Unter­stüt­zung der Kreislaufwirtschaft.

„Wir spü­ren einen star­ken Bedarf aus dem Markt, das The­ma Re-Use in EPDs abzu­bil­den. Anfra­gen errei­chen uns aus allen Pro­dukt- und Mate­ri­al­be­rei­chen‘‘ erläu­tert Ste­fan Zwe­renz, Lei­ter der Veri­fi­zie­rungs­stel­le im IBU. „Die­se Nach­fra­ge hat uns ver­an­lasst, dafür ein­heit­li­che und ver­bind­li­che Regeln mit unse­rem Sach­ver­stän­di­gen­rat zu entwickeln‘‘.

Die nun ver­öf­fent­lich­ten Regeln sind daher ein wich­ti­ger Schritt für die Poli­tik und die Bau­bran­che, um EPDs im Kon­text der Kreis­lauf­wirt­schaft zu betrach­ten. Ins­be­son­de­re die euro­päi­sche Gesetz­ge­bung zeigt mit Initia­ti­ven wie dem Green Deal die Not­wen­dig­keit, das The­ma Abfall­ver­mei­dung in der Bau­wirt­schaft stär­ker in den Fokus zu neh­men. Für her­stel­len­de Unter­neh­men, die bereits Re-Use-Kon­zep­te für ihre Pro­duk­te anwen­den, ist es wich­tig, die Wie­der­ver­wen­dung ihrer Pro­duk­te anhand nor­ma­ti­ver, ver­gleich­ba­rer und trans­pa­ren­ter Daten dar­stel­len zu kön­nen. Des­halb ist es dem IBU wich­tig, eine Lösung anzu­bie­ten, wie über­prüf­ba­re Infor­ma­tio­nen zur Kreis­lauf­wirt­schaft am bes­ten in die Umwelt­pro­dukt­de­kla­ra­ti­on (EPD) inte­griert wer­den kön­nen, um ein umfas­sen­des und genau­es Bild des gesam­ten Lebens­zy­klus eines Bau­pro­dukts zu erhalten.

Die IBU-Regu­la­ri­en fokus­sie­ren sich dabei kon­kret auf die öko­bi­lan­zi­el­le Betrach­tung. Ob und unter wel­chen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Re-Use-Pro­duk­te auf den Markt gebracht wer­den kön­nen und an wel­cher Stel­le sie mög­li­cher­wei­se als Abfall zu betrach­ten sind, wird von den EPD-Regeln nicht betrach­tet, stellt das IBU klar.

Der Beschluss des Sach­ver­stän­di­gen­rats  stel­len wir Ihnen ger­ne auf Anfra­ge zur Verfügung.