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IBU.data ist eine Datenbank, bereitgestellt vom Institut Bauen und Umwelt e.V., mit der die ökobilanzbasierten Daten aus den Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) von Baustoffherstellern digitalisiert im XML-Format der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dies ermöglicht die Anwendung zur Berechnung von Gebäude-Ökobilanzen.
Mit IBU.data bietet das IBU erhebliche Mehrwerte für die Anwender von EPDs: Mit der eigenen Datenbank gehen zum Einen kurze Veröffentlichungszyklen für neue EPDs einher, zum anderen können durch den Eigenbetrieb erstmals alle EPDs des IBU digital zur Verfügung gestellt werden und die Abhängigkeit von den Vorgaben und Anforderungen externen Datenbankbetreiber sinkt.
IBU.data ist damit Vorreiter eines allgemeinen Trends in Europa, dass Programmbetreiber von EPDs ihre Daten jeweils in Eigenregie digital der Öffentlichkeit bereitstellen wollen. Grundlage hierfür ist das Konzept der INData Arbeitsgruppe, einem europäischen EPD-Netzwerk mit der Idee, ein Netzwerk von digitalen EPD-Daten im XML-Format auf Grundlage des ILCD (International Life Cycle Dataset) durch die Programmhalter aufzubauen.
IBU.data veröffentlicht alle EPD-Datensätze, die beim IBU über das EPD-Online Tool erstellt und veröffentlicht worden sind. Durch die direkte Anbindung an EPD-Online enthält IBU.data immer den aktuellsten Datenstand.
Die Nutzung der in IBU.data angebotenen Daten ist für Endanwender zum Zweck der Information und Verwendung zur Gebäudeökobilanzierung kostenfrei. Die genauen Lizenzbedingungen finden Sie hier. Für alle anderen Nutzungen ist eine gesonderte Lizenzvereinbarung notwendig.
Bitte schreiben Sie hierzu eine E‑Mail an: info@ibu-epd.com
Derzeit gibt es noch keinen Zugriff für die allgemeine Öffentlichkeit. Wenn Sie Interesse haben, aus einem Gebäude-Ökobilanzierungstool über die Online-Schnittstelle auf IBU.data zuzugreifen, schreiben Sie bitte hierzu eine E‑Mail an: info@ibu-epd.com
Eine EPD (Environmental Product Declaration oder Umwelt-Produktdeklaration) ist ein mehrseitiges Dokument, das die Umweltwirkungen von Bauprodukten auf Grundlage einer Ökobilanz mit quantitativen Daten beschreibt. Sie wird vom Hersteller erstellt und beim IBU durch unabhängige Verifizierer geprüft auf Grundlage der Normen ISO 14025 und EN 15804 und anschließend veröffentlicht.
Eine EPD dient dazu, Transparenz über die Umwelteinflüsse von Produkten an die Öffentlichkeit zu liefern. Sie ist Grundlage für die ökologische Bewertung von Gebäuden in Gebäudezertifizierungssystemen wie z.B. dem DGNB- oder BNB-System, Leed, BREEAM, HQE. Außerdem verdeutlichen EPDs dem Hersteller Optimierungspotentiale im Lebensweg seiner Produkte und er kann so Prozesse ressourcensparender, umweltschonender und wirtschaftlicher gestalten.
Nach DIN EN ISO 14025 sind Produktkategorie-Regeln (en: Product Category Rules) die Zusammenstellung spezifischer Regeln, Anforderungen oder Leitlinien, um Umwelt-Produktdeklaration für eine oder mehrere Produktkategorien zu erstellen. Im EPD-Programm des IBU werden die PCR in zwei Teile, A und B, aufgeteilt. Der PCR Teil A enthält die für alle Bauprodukte einheitlich geltenden Rechenregeln für die Ökobilanz sowie die Anforderungen an den Hintergrundbericht. PCR Teil B regelt die für die jeweilige Produktgruppe spezifischen Anforderungen an die Inhalte der EPD.
Die DIN EN 15804 (häufig kurz: EN 15804) „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen– Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“ stellt sicher, dass alle EPDs für Bauprodukte, Bauleistungen und Bauprozesse in einheitlicher Weise abgeleitet, verifiziert und dargestellt werden. Sie legt die grundlegenden Produktkategorie-Regeln (en: core Product Category Rules – kurz: core PCR) fest. Nach EN 15804 sollen EPDs im Bausektor die Basis für die Beschreibung und Beurteilung von Bauwerken schaffen. Sie konkretisiert damit die ISO 14025 für Bauprodukte.
DIN EN ISO 14025 (häufig kurz: ISO 14025) „Umweltkennzeichnungen und ‑deklarationen– Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren“ ist die Basis für Umweltkennzeichnungen nach Typ III. Die ISO 14025 regelt unter anderem, wie Typ III-Umweltdeklarationen und Typ III-Umweltdeklarationsprogramme erstellt werden und legt für deren Erstellung insbesondere die Anwendung der DIN EN ISO 14040-Normenreihe fest. So sollen Vergleiche zwischen Produkten gleicher Funktion ermöglicht werden – auf Grundlage quantifizierter Umweltinformationen aus dem Lebensweg eines Produktes.
Die Logos stehen den IBU-Mitgliedern zum Download zur Verfügung. Für die Verwendung ist die Zeichensatzung am Ende der Satzung zu beachten.
Das IBU strebt die gegenseitige Anerkennung von EPDs nach DIN EN 15804 mit anderen EPD-Programmhaltern an. Besteht eine Übereinkunft zur gegenseitigen Anerkennung (en: Mutual recognition) zwischen zwei Programmhaltern, können Deklarationsinhaber ihre EPDs auch im jeweils anderen EPD-Programm veröffentlichen lassen, ohne die EPD erneut prüfen lassen zu müssen oder gar eine neue EPD zu erstellen. Hier finden Sie die aktuellen gegenseitigen Anerkennungen.
Um aus einer EPD einen Datensatz für die Baustoffdatenbank ÖKOBAUDAT des BMUB zu erstellen, können Sie sich die Anleitung in diesem Video anschauen. Voraussetzungen dafür sind, dass die EPD im EPD-Online Tool erstellt wurde und bereits veröffentlicht ist. Bitte beachten Sie zudem, dass die Datensätze erst einer Eingangsprüfung im Ministerium unterlaufen, bevor sie dort veröffentlicht werden. Updates der ÖKOBAUDAT erfolgen in regelmäßigen Abständen, sodass neue EPDs nicht sofort, sondern erst mit dem nächsten Update sichtbar werden. Die Übertragung der Datensätze zur ÖKOBAUDAT ist kostenfrei.
Eine automatische Übertragung der EPDs in die ÖKOBAUDAT durch das IBU ist nicht möglich, da der jeweilige Deklarationsinhaber Eigentümer der EPD ist und einer Veröffentlichung in der ÖKOBAUDAT aktiv zustimmen muss.
Ja das ist möglich. Dazu muss der IBU Editor Client (auch genannt Offline-Tool) heruntergeladen werden. Mit diesem können Sie dann Ihre im EPD-Online Tool angelegte (dieser Schritt ist zwingend notwendig) EPD mithilfe weniger Klicks bearbeiten. Dies hat den Vorteil, dass Ladezeiten verkürzt werden oder ganz entfallen. Zudem ist das Layouten der EPD wesentlich einfacher gestaltet, da eingegebene Änderungen direkt in der EPD-Vorschau sichtbar werden („What you see is what you get“-Prinzip).
Ja, theoretisch ist es möglich, den kompletten EPD-Prozess bis hin zur veröffentlichten EPD online abzubilden.
Die Arbeit im EPD-Online Tool ist nach einer zweistufigen Registrierung möglich (1. Stufe: um öffentliche EPDs einzusehen, 2. Stufe: zum Erstellen von EPDs über Klick auf „eigene EPDs erstellen“). Die zweite Stufe wird von der IBU-Geschäftsstelle freigeschaltet. In einem EPD Dokument können aufgrund der Multiuser Funktion des Tools beliebig viele Personen in einer EPD arbeiten. Durch verschiedene Sicherungsmechanismen ist sichergestellt, dass in der gleichen Stelle der EPD nur eine Person arbeiten kann. (Betrifft auch das Offline-Tool).
- Multi-User-Funktionalität mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen
- EPD-Bearbeitung offline möglich mit dem EPD Editor Client
- Komplett digitale Abwicklung der EPD-Erstellung, Verifizierung und Veröffentlichung
- Kostenfreie Schnittstelle zur ÖKOBAUDAT
Das EPD-Online Tool ist eine Art von Datenbanksystem, welches die Erstellung von EPDs online ermöglicht. Es hat die Vorteile, dass jede EPD das gleiche Layout hat und immer die aktuellste Version einer EPD (während des Erstellungsprozesses) vorhält. Zudem werden alle EPDs des IBU hier veröffentlicht.
Beschreibung des Produkt-Lebenszyklus
- Kapitel: Allgemeine Angaben
enthält u. a. grundsätzliche Informationen über den Hersteller, das deklarierte Produkt, den Gültigkeitsbereich der EPD und das Datum bis zu dem die EPD gültig ist.
- Kapitel: Produkt
enthält u. a. eine ausführliche Produktbeschreibung, spezifiziert den Einsatzzweck des deklarierten Produkts, gibt die wichtigsten (bau)technischen Daten des Produkts wieder, geht auf die Inverkehrbringungs- und Anwendungsregeln ein, spezifiziert die Grund- und Hilfsstoffe aus denen das Produkt zusammengesetzt ist, beschreibt den Herstellungsprozess sowie das Verhalten des Produkts unter außergewöhnlichen Einwirkungen. Des Weiteren sind Informationen zum Einbau, Nutzung und Entsorgung des Produktes enthalten.
- Kapitel: Ökobilanz Rechenregeln
beschreibt u. a. die deklarierte Einheit, die Systemgrenzen, Abschneideregeln, Hintergrunddaten, Datenqualität und die angewendeten Allokationsverfahren bei der Ökobilanzierung.
- Kapitel: Ökobilanz Szenarien und weitere technische Informationen
dokumentiert die zur Ökobilanzierung auf Gebäudeebene notwendigen Szenarioinformationen, z.B. Referenz Nutzungsdauer, oder Aufwand zur Reinigung während der Nutzung.
Angaben zur Ökobilanz
- Kapitel: Ökobilanzergebnisse
enthält die Ökobilanzergebnisse nach EN 15804 und ISO 14040ff.
Weitere Angaben
- Kapitel: Ökobilanz Interpretation
enthält eine Dominanzanalyse sowie eine Beschreibung der Spanne bzw. Varianz der Ergebnisse um ein umfassendes Verständnis der Ökobilanzwerte zu ermöglichen.
- Kapitel: Nachweise und Prüfergebnisse
enthält weitere Umwelt- oder Gesundheitsrelevante Aussagen z.B. zum Emissionsverhalten des Produkts (Stichwort VOC-Emissionen).
- Kapitel: Literaturhinweise
ist ein Verzeichnis aller verwendeten Normen und Grundlagendokumente auf der die Deklaration beruht.
Zusatz zur Kern EPD:
Beim Institut Bauen und Umwelt e.V. werden grundsätzlich zwei EPD Typen angeboten, die IBU-EPD und die sog. Kern-EPD nach EN 15804. Diese beiden Typen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich des Umfanges an Informationen.
Falls es für Ihr Produkt keinen passenden PCR-Teil B beim IBU gibt, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Wir werden mit Ihnen gemeinsam den Erstellungsprozess angehen. Kosten entstehen dabei nicht für Ihr Unternehmen.
Beim Institut Bauen und Umwelt e.V. werden grundsätzlich zwei EPD Typen angeboten, die sogenannte Kern-EPD nach EN 15804 und die IBU-EPD. Diese beiden Typen unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich des Umfanges an Informationen. Die Kern-EPD enthält nur die normativ zwingend geforderten Inhalte. Konkret heißt das, dass in einer Kern-EPD u.a. keine Angaben zur Herstellung, zur Produktverarbeitung, zum Nutzungszustand, zur Entsorgung und zum Verhalten des Produkts bei außergewöhnlichen Einwirkungen enthalten sind. Ebenso sind die Kapitel 6 (Ökobilanz Interpretation) und Kapitel 7 (Nachweise) nicht enthalten. Diese fehlenden Kapitel mindern die Aussagekraft im Vergleich zu einer vollständigen IBU-EPD erheblich, weshalb das IBU in der Regel die Erstellung einer IBU-EPD empfiehlt, um komprimiert möglichst umfassende Informationen zu liefern.
Die Nummerierung ist wie folgt aufgebaut:
- EPD_KKK_JJJJLLLL-DSRV-SP
- K = Firmenkürzel (nur Großbuchstaben)
- J = Jahreszahl
- L = Laufende Nummer beginnend bei 0001; wird vom System vorgegeben und beginnt in jedem neuen Jahr wieder bei 0001
- D = Deklarationstyp: C = Core/Kern EPD; I= IBU EPD
- S = Systemgrenzen: A = Cradle to Gate; B = Cradle to Gate mit Optionen; C = Cradle to Grave
- R = Repräsentativität:
- A = Deklaration eines spezifischen Produktes aus einem Werk eines Herstellers; bis H = Deklaration eines durchschnittlichen Produktes gemittelt aus mehreren Werken mehrerer Hersteller, nicht repräsentativ für den Verband;
- V =Version; Laufende beginnend bei 1; Änderungen an der EPD können mittels der Versionsnummer nachvollzogen werden.
- SP = Sprachenkürzel
Die unabhängige Verifizierung ist für EPDs durch die ISO 14025 und die EN 15804 vorgeschrieben und bedeutet, dass die EPD vor der Veröffentlichung von einem unabhängigen Experten (Verifizierer) geprüft und freigegeben wird. Die Prüfung bezieht sich auf die Kriterien:
- Plausibilität
- Vollständigkeit
- Konsistenz
Der Hersteller reicht seine zu verifizierende EPD über das EPD-Online Tool beim IBU ein. Das IBU wählt daraufhin einen Verifizierer aus dem Verifiziererkomitee aus und weist die EPD zu, sodass ihm/ihr die benötigten Dokumente (EPD, Hintergrundbericht, evtl. weitere Nachweisdokumente) zur Verfügung stehen. Bei Fragen oder Unstimmigkeiten setzt sich der Verifizierer mit dem Hersteller in Verbindung, damit die EPD überarbeitet wird. Sind alle Angaben korrekt, gibt der Verifizierer die EPD frei, sodass das IBU diese veröffentlichen kann. Das IBU legt großen Wert auf die Unabhängigkeit der Prüfer, daher wählt nicht der Hersteller den Verifizierer aus, sondern das IBU. Aus diesem Grund werden auch die Verifizierungskosten nicht zwischen Hersteller und Verifizierer gezahlt, sondern wird dem Hersteller über eine Pauschale vom IBU berechnet und die Verifizierung wird vom IBU gezahlt.
Die Zuweisung der Verifizierer zu den einzelnen EPD-Projekten erfolgt durch die Mitarbeiter der IBU-Geschäftsstelle nach Erfahrungs- und Tätigkeitsgebiet der einzelnen Verifizierer und deren zeitlicher Verfügbarkeit. Die Kosten der Verifizierung werden dem Deklarationsinhaber pauschal mit 2.000€ pro EPD vom IBU in Rechnung gestellt. Die diese Summe übersteigende Zusatzkosten trägt das IBU. Dieses Verfahren der herstellerneutralen Zuweisung und Bezahlung von Prüfern sicher die Unabhängigkeit und Qualität des IBUs als wesentliche Elemente unseres Anspruches an Glaubwürdigkeit.
Alle aktuell gültigen EPDs vom IBU finden Sie auf der IBU-Website und im EPD-Online Tool, nachdem Sie sich dort kostenfrei registriert haben.
EPDs sind Datengrundlage für die ökologischen Säulen bei der Nachhaltigkeitsbetrachtung in Gebäudezertifizierungssystemen: Im System der DGNB und im BNB finden die EPDs für die einzelnen Bauprodukte Anwendung, um die Gebäude-Ökobilanz zu berechnen. Bei LEED können Creditpunkte durch das Vorhandensein von EPDs gesammelt werden, ähnlich verhält es sich bei BREEAM.
Darüber hinaus haben Hersteller durch die Datensammlung und –auswertung im Erstellungsprozess der EPD die Möglichkeit, Einblick in ihre eigenen Prozesse zu gewinnen. Das Bauprodukt kann durch die Lebenszyklusanalyse auf ökologische und ökonomische Hotspots hin überprüft sowie anschließend optimiert werden. Dies spart nicht nur Ressourcen ein und verringert die Umweltwirkungen des Produktes, sondern bringt durch Effizienzsteigerungen im Prozess auch finanzielle Einsparungen mit sich.
Die EPD ist damit nicht nur ein Informationsdokument für Planer, Architekten und Auditoren sondern auch für den Hersteller selbst ein wertvolles Instrument, um die eigenen Produkte und Prozesse zu optimieren.
Derzeit hat das IBU gegenseitige Anerkennungen mit folgenden Ländern vereinbart.
- USA
- Schweden
- Norwegen
- Dänemark
- Spanien
- Italien
- Großbritannien
Sofern Sie eine Platzierung von EPDs auf ausländischen Märkten wünschen, auf dem das IBU eine gegenseitige Anerkennung mit einem EPD-Programm hat, steht Ihnen die IBU-Geschäftsstelle für die Umsetzung zur Verfügung. Das IBU empfiehlt, möglichst schon während der Erstellung der Ökobilanz darüber zu entscheiden, ob eine gegenseitige Anerkennung des IBU genutzt werden soll, um ggf. notwendige zusätzliche Berechnungen direkt mit anzustellen und so Kosten und Zeit zu sparen.
Die ECO Platform ist die Dachorganisation der verschiedenen nationalen EPD-Programmhalter in Europa und setzt sich für die Schaffung eines europäischen Kern-EPD-Systems auf Basis der europäischen Norm EN 15804 ein. Die involvierten Programmhalter Europas einigten sich auf bestimmte Mindeststandards in Bezug auf das Qualitätsmanagement und das Verifizierungsverfahren, zu deren Einhaltung sie sich verpflichten. EPDs, die das ECO Platform-EPD-Kennzeichen tragen und auf der ECO Platform gelistet sind, stehen also für eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestmögliche Vergleichbarkeit im Sinne einer abgestimmten europäischen Lösung.
Die Initiative der ECO Platform, die Grundlagen für eine länderübergreifende Anerkennung zu schaffen, findet in der Industrie einen großen Zuspruch.. Zu den Gründungsmitgliedern der ECO Platform zählt neben dem IBU als Programmhalter in Deutschland auch der Europäische Baustoffverband Construction Products Europe.
Alle „ECO-EPDs“ der verschiedenen Programme werden künftig zentral auf der Website der ECO Platform (www.eco-platform.org) gelistet. Hersteller, die EPDs beim IBU veröffentlichen, können diese zusätzlich freiwillig mit dem ECO Platform-EPD-Kennzeichen ausstellen lassen.
Um das Zeichen der ECO Platform auf Ihren EPDs zu führen und auf der Website der ECO Platform gelistet zu werden, wenden Sie sich bitte an die IBU-Geschäftsstelle (Ansprechpartner Nora Pankow). Es fällt eine jährliche Gebühr von 100 € an, die von der ECO Platform über das IBU in Rechnung gestellt wird. Bei mehreren EPDs greift eine Rabattstaffelung für diese Gebühr.
Firmen haben die Möglichkeit, ordentliches Mitglied im IBU zu werden oder über einen bereits als ordentliches Mitglied beigetretenen Verband, in welchem sie Mitglied sind, EPDs beim IBU zu stellen, sofern die betreffende Produktgruppe unter die Verbandsaktivität fällt.
Verbände können als ordentliches Mitglied im IBU Ihre Berechtigung zur EPD-Erstellung an ihre Mitgliedsunternehmen weitergeben. Als assoziiertes Verbandsmitglied besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall entscheidet sich der Verband, ausschließlich Verbands-EPDs zu erstellen, sodass seine Mitglieder keine individualisierten EPDs oder eigene EPDs über den Verband erstellen können. Sofern dies gewünscht ist, muss das Unternehmen selbst ordentliches IBU-Mitglied werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Fördermitglied beim IBU zu werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Satzung und Beitragsordnung.
Für eine Mitgliedschaft im IBU ist ein schriftlicher Antrag per vollständig ausgefülltem Antragsformular (ordentliche/assoziierte Mitgliedschaft) an die Geschäftsstelle zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Regularien für die Mitgliedschaft sind in der Satzung und Beitragsordnung geregelt.
Das grundlegende PCR-Dokument für alle Produktgruppen PCR Teil A können Sie einsehen, sofern Sie im EPD-Online Tool registriert und als Bearbeiter freigeschaltet sind. Wenn Sie dort in einem EPD-Projekt arbeiten oder eine neue EPD anlegen, sehen Sie das Dokument PCR Teil A im Anhangsbereich und können dieses auch herunterladen.
Alle aktuellen PCR Teil B‑Dokumente sind ebenfalls im EPD-Online Tool mit Downloadmöglichkeit hinterlegt. Auf diese können Sie zugreifen, sobald Sie sich im EPD-Online Tool registriert haben.
Bewertende Aussagen und Empfehlungen über einzelne Produkte trifft das IBU prinzipiell nicht, denn Bauprodukte sind in der Regel Halbfertigprodukte. Ihre Leistungsfähigkeit und Umweltwirkungen entfalten Sie erst im Zusammenspiel mit anderen Produkten in einer bestimmten Einbausituation. Es gibt daher keine guten und schlechten Bauprodukte und die Kennzahlen der Lebenszyklusanalyse in EPDs sind in der Regel nicht direkt vergleichbar. Die Bewertung und das Anstellen von Vergleichen sind nur auf Gebäudeebene sinnvoll, nicht bei Einzelprodukten!
Um herstellerbezogene Daten auch über die konkreten Inhalte der EPD zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den Deklarationsinhaber. Allgemeine Kontaktdaten des Deklarationsinhabers und somit Verantwortlichen für die Inhalte der EPD finden Sie auf der jeweils letzten Seite des EPD-Dokuments. Außerdem finden Sie konkrete Ansprechpartner unserer Mitglieder auf der IBU-Webseite in den jeweiligen Steckbriefen.
Als Zertifikate für Produkte werden Gütesiegel‚ Gütezeichen oder Qualitätssiegel bezeichnet, also grafische oder schriftliche Produktkennzeichnungen die eine Aussage über die Qualität eines Produktes treffen, beispielsweise über eingehaltene Sicherheitskriterien oder Inhaltsstoffe. Zertifikate bewerten also ein Produkt. Das tut die EPD nicht, denn sie liefert quantitative Aussagen über die Eigenschaften und Umweltwirkungen des Produktes und macht diese transparent ohne wertende Aussagen zu treffen.
Dieser Unterschied zu klassischen Ökolabeln, Zertifikaten oder Gütezeichen ist bei EPDs bewusst normativ geregelt, da hier eine Ökobilanz mit einer Vielzahl von Indikatoren ausgewiesen wird, die nicht in einer einzigen bewerten Aussage zusammengefasst werden können. Das Produkt wird durch eine EPD nicht hinsichtlich einer konkreten Eigenschaft wie einen Inhaltsstoff oder eine Emission geprüft, wie es z.B. in Laboren der Fall ist. Die Verifizierung prüft vielmehr, ob die Angaben, die der Hersteller in seiner EPD macht, den gültigen Normen und Regeln entsprechen, plausibel und vollständig sind.
Um aktuelle Informationen über das IBU zu erhalten, abonnieren Sie den IBU-Newsletter und folgen Sie uns auf Twitter.
Der Erstellungsprozess der EPD kann in drei Schritte unterteilt werden:
Schritt 1: Erarbeitung von Produkt-Kategorieregeln
Die Grundlage einer EPD ist das Anleitungsdokument (PCR – Product Category Rules), das aus zwei Teilen besteht. Der für alle Produktuntergruppen einheitlich geltende Teil A wird vom Sachverständigenrat (SVR) erstellt und gepflegt. Er enthält Rechenregeln für die Ökobilanz und Anforderungen an den zugrundeliegenden Hintergrundbericht.
Der für die spezifischen Produktuntergruppen erstellte Teil B beschreibt die Anforderungen an die Inhalte der jeweiligen EPD. Vom IBU moderierte Arbeitsgruppen definieren die jeweilige Produktuntergruppe, die ähnliche Eigenschaften und Funktionalitäten aufweist. Sie legen die zu deklarierenden bautechnischen Angaben und zusätzliche umwelt- und gesundheitsbezogene Nachweise fest. So erarbeiten IBU-Mitglieder gemeinsam mit externen Experten einen Entwurf des neuen PCR-Anleitungstextes Teil B.
Der SVR prüft den Entwurf auf Konsistenz zwischen den Produktgruppen und auf Vollständigkeit. Danach hat die Interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf in einem Online-Forum zu diskutieren und Verbesserungsvorschläge einzubringen, bevor der SVR das Dokument freigibt.
Schritt 2: EPD-Erstellung
Im zweiten Schritt wird die EPD auf Grundlage der Vorgaben des PCR-Anleitungstextes Teil B erstellt. Damit die Ergebnisse der Ökobilanz überprüft werden können, muss zusätzlich ein sogenannter Hintergrundbericht auf Grundlage des PCR Teil A angefertigt werden. Daraus gehen das zugrundeliegende Ökobilanzmodell sowie die getroffenen Annahmen und Allokationsmethoden hervor. Für die Anfertigung des EPD-Dokuments selbst steht ein leicht bedienbares, Web-basiertes Online Tool zur Verfügung, auf das alle Beteiligten zugreifen können.
Schritt 3: Unabhängige Prüfung und Bestätigung
Im dritten Schritt prüfen die vom SVR berufenen Verifizierer/innen als unabhängige Dritte die EPD und den Hintergrundbericht nach den Grundsätzen der ISO 14025 und EN 15804. Nach Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Konsistenz der Berechnungen und Angaben wird ein Verifizierungsbericht verfasst.
Im Anschluss wird die EPD vom IBU veröffentlicht. Eine EPD ist 5 Jahre gültig.
Die Kosten für die Prüfung und Veröffentlichung der EPD im IBU und die dazu notwendige Mitgliedschaft beim IBU finden Sie in der Beitragsordnung.
Die Kosten der Mitgliedschaft sind gestaffelt in Beitragsgruppen und richten sich nach dem Gesamtumsatz des Mitglieds. Die Kosten für eine EPD unterteilen sich in zwei Teile: 1. die einmaligen Kosten für Verifikation und Bearbeitung (pauschal 2.000€ je EPD), und die jährlichen Zeichengebühren, gestaffelt nach Anzahl der EPDs (960 € bis 120 €).
Um die EPD nicht erneut berechnen und verifizieren zu müssen, ist es möglich, eine übersetzte Version über das IBU zu veröffentlichen. Dazu benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Durch die Forderung nach einer Beglaubigung stellt das IBU sicher, dass die Inhalte von Original-EPD und Übersetzung identisch sind und nicht etwa werbliche Aussagen oder geänderte Daten einfließen.
Den Übersetzer können Sie frei wählen unter der Bedingung, dass dieser notariell dazu berechtigt ist, Beglaubigungen auszustellen. Die IBU-Geschäftsstelle kann Ihnen bei Bedarf den Kontakt zu einer mit EPD-Übersetzungen erfahrenen Agentur nennen.
Unabhängig davon, für welchen Übersetzer Sie sich entscheiden, sind die übersetzten Inhalte der EPD bei Deutsch-Englisch- und Englisch-Deutsch-Übersetzungen in das EPD-Online Tool zu übertragen, bevor das IBU sie veröffentlicht. Dazu kann die Geschäftsstelle eine Datensatz-Kopie ins oder vom Englischen anlegen, sodass Ihre Inhalte und insbesondere Tabellen bereits vorhanden sind. Die übersetzten Texte (und ggf. Grafiken) können Sie dann austauschen. Als Anhang fügen Sie die Beglaubigung (die Titelseite der Übersetzung mit Beglaubigungsstempel als Scan) an, mit der Sie garantieren, dass die übersetzten Inhalte aus Original-EPD ohne Änderungen übernommen wurden.
Die notwendigen Daten für die EPD zu sammeln, die Ökobilanz zu berechnen und die EPD normenkonform zu erstellen, ist Aufgabe des Herstellers. In der Regel beauftragt das Herstellerunternehmen dazu einen erfahrenen Ökobilanzdienstleister, der bei der EPD-Erstellung unterstützt, sofern das dazugehörige Knowhow nicht im eigenen Unternehmen vorhanden ist. Eine Liste von Unternehmen und Experten, die derartige Projekte für EPDs beim IBU bereits erfolgreich übernommen haben, finden Sie in unserer Netzwerkliste im Punkt 2 Ökobilanzierer.
Der Erstellungsprozess für eine EPD dauert in der Regel mehrere Monate. Insbesondere die Datensammlung und Berechnung der Ökobilanz sind zeitaufwändig. Die Verifizierung der EPD-Daten über das IBU durch die unabhängigen Prüfer ist fallspezifisch sehr unterschiedlich. Je nachdem, wie gut die Qualität der EPD ist, wie schnell der EPD-Ersteller notwendige Korrekturen nach Rückmeldung des Prüfers vornimmt und wie viele EPDs derzeit zu prüfen sind, dauert der Prozess im Normalfall mehrere Wochen. Hinzu kommen eine vorgeschaltete redaktionelle Vorprüfung, deren Ergebnis i.d.R. innerhalb einer Woche vorliegt sowie die Prüfung & Freigabe durch den IBU-Präsidenten nach erfolgreicher Verifizierung (ca. 2 Wochen).
Das IBU ist eine Initiative von Bauproduktherstellern, die als eingetragener Verein agiert. Vereinsmitglieder sind ca. 180 Herstellerunternehmen und –verbände aus der Baustoffindustrie aus dem In- und Ausland, die sich für Nachhaltiges Bauen einsetzen.
Aus der Mitgliederversammlung wird ein Vorstand mit 13 Personen gewählt, mit dem Vorstandsvorsitzenden an der Spitze. Außerdem vertritt ein gewählter Präsident das IBU in der Öffentlichkeit und strategischen Aufgaben.
Der Sachverständigenrat (SVR) stellt die oberste fachliche Instanz für die Arbeit des IBU dar. Zehn Experten Wissenschaft und Normung, Bau- und Umweltbehörden sowie Naturschutzverbänden wirken ehrenamtlich daran mit, die Normkonformität zu überwachen und die Qualität des Verifizierungsverfahrens im IBU-EPD-Programm sicherzustellen.
Das IBU lässt die EPDs durch unabhängige Dritte prüfen. Diese als Verifizierer/innen vom SVR berufenen Experten aus Wissenschaft und Normung, aus Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen und verfügen über umfassende Produkt‑, Methoden- und Normungskenntnisse. Bevor sie vom SVR zugelassen werden, durchlaufen Sie eine Supervisionsphase, in der sie bei ihrer praktischen Arbeit von erfahrenen Verifizierern bzw. Verifiziererinnen begleitet werden. Zudem verpflichten sie sich zu kontinuierlicher Weiterbildung im Rahmen des IBU-Programms.