Aktuelle Beschlüsse des Sachverständigenrats
SVR-Beschlüsse Mai 2023
Der Sachverständigenrat (SVR) des IBU hat in seiner vergangenen Sitzung im Mai 2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.
Umgang des IBU mit Massenbilanz-Ansätzen bei der Berechnung einer Produkt Ökobilanz
Unter Massenbilanz-Ansatz (MBA) versteht das IBU die virtuelle Zuordnung von Grundstoffen (Biomasse) oder anderen Ressourcen (z.B. Energie) auf ein Produkt. Man spricht hierbei auch von „pooled ressources“ welche nur eine Teilmenge der eingesetzten Ressourcen darstellen und in begrenzten Maßen zur V
IBU mit neuer Geschäftsführung
Der bisherige Geschäftsführer Dr. Alexander Röder verlässt das Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU) zum 31. März 2023. Dipl.-Ing. Hans Peters und Dr. Roman Rupp leiten ab sofort die Geschäfte als geschäftsführende Vorstandsmitglieder. Dienstleistungsgedanken gegenüber Planern und Mitgli
Digitale Daten sind die nächste Stufe der Nachhaltigkeitsqualität
Digitalisierung auf der einen und Nachhaltigkeit auf der anderen Seite sind zwei zwingende Voraussetzungen für das nachhaltige Bauen. Das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) wird mit einer neuen Digitalisierungsstrategie bei Umweltproduktdaten dem Bausektor zu einem neuen Standard verhelfen.
Nachfrage nach EPDs weiter auf Rekordniveau
Mit mehr als 385.000 Zugriffen auf die digitalen Datensätze von Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) verzeichnet das Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU) 2022 einen neuen Höchststand. Damit stellt der Bausektor erneut unter Beweis, dass er seiner Verantwortung in Sachen Nachhaltigkeit gerecht wird
Erfolgreicher Auftritt des Instituts Bauen und Umwelt auf dem Klimafestival
Bei der Erstauflage des heinze Klimafestivals für die Bauwende vom 02. bis 04. November in Düsseldorf fungierte das Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU) als einer von zehn Initiativpartner: innen.
Vorträgen und Workshops haben eine Reihe von wichtigen Aspekten rund um das Thema Umweltprod
EPDs nach EN 15804+A1 müssen bis Ende Juli 2022 zur Verifizierung eingereicht werden
Da die Übergangsfrist zur Anwendung der EN 15804+A1 zum Oktober 2022 abläuft, müssen alle nach dieser Norm erstel