Nach der Veröffentlichung bleibt Ihre EPD ein zu betreuendes Produktdokument. Planen Sie sowohl das Gültigkeitsende als auch Änderungen während der Laufzeit ein.
Das konkrete Gültigkeitsende prüfen
Im Regelfall beträgt die Gültigkeit fünf Jahre. Für bestimmte abgeleitete Deklarationen kann die Laufzeit der zugrunde liegenden EPD maßgeblich sein. Verwenden Sie daher das im Dokument ausgewiesene Datum und prüfen Sie zusätzlich den aktuellen Veröffentlichungsstatus.
Die Erneuerung rechtzeitig vorbereiten
Benennen Sie eine verantwortliche Person und legen Sie einen internen Wiedervorlagetermin vor Ablauf fest. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Ökobilanzierer Veränderungen bei Produkt, Herstellung, Datengrundlage und Regeln. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf eine mögliche automatische Erinnerung.
Vorhandene Unterlagen weiterverwenden
Bestehende Berichte und Daten können den Einstieg erleichtern, müssen aber auf Aktualität geprüft werden. Ob neue Berechnungen und welcher Prüfungsumfang erforderlich sind, wird anhand des konkreten Änderungsstands und der geltenden Regeln entschieden.
Nach Ablauf eindeutig kommunizieren
Eine noch abrufbare PDF ist nicht automatisch weiterhin gültig. Kennzeichnen Sie historische Fassungen intern und aktualisieren Sie Kundenlinks nach der Veröffentlichung einer Folgefassung. Stimmen Sie eine Lücke in der Gültigkeit offen mit den betroffenen Ansprechpartnern ab.