Ein Tippfehler, eine neue Rezeptur und ein zusätzlicher Standort sind unterschiedliche Änderungsfälle. Beschreiben Sie die Änderung zunächst genau, damit der passende Prüfungs- und Bearbeitungsweg festgelegt werden kann.

Änderung und betroffene EPD benennen

Halten Sie Deklarationsnummer, Produkt, aktuelle Fassung und die betroffenen Angaben fest. Beschreiben Sie den bisherigen und den neuen Zustand. Bei fachlichen Änderungen sollte Ihr Ökobilanzierer beurteilen, welche Ergebnisse und Unterlagen betroffen sein können.

Korrektur oder erneute Prüfung einordnen

Kleine textliche Korrekturen können anders behandelt werden als Änderungen mit Auswirkungen auf die Ökobilanz. Wesentliche Veränderungen der Herstellung oder Datengrundlage können eine Neubewertung erfordern. Lassen Sie das Vorgehen vom IBU abstimmen, statt den Umfang selbst verbindlich einzustufen.

Neue Produkte und Standorte bewerten

Prüfen Sie, ob eine Ergänzung vom bestehenden Umfang und den Regeln getragen wird oder eine neue EPD benötigt. Eine nachträgliche Änderung der Produktbezeichnung erweitert den Geltungsbereich nicht automatisch. Bereiten Sie die zusätzlichen Daten vor.

Die veröffentlichte Fassung ersetzen lassen

Bearbeiten Sie die Änderung im vereinbarten Verfahren und stellen Sie die zugehörigen Unterlagen bereit. Ändern Sie das veröffentlichte PDF nicht eigenständig. Prüfen Sie nach Abschluss den neuen Stand und aktualisieren Sie Ihre Vertriebs- und Webunterlagen.

Passende Anleitungen und nächste Schritte