Eine weitere Sprachfassung macht Ihre Deklaration für zusätzliche Leser zugänglich. Sie muss denselben fachlichen Inhalt wiedergeben und den vorgesehenen Prüfungs- und Veröffentlichungsprozess durchlaufen.
1. Ausgangsfassung und Ziel klären
Wählen Sie die EPD aus, zu der eine weitere Sprache gehört. Prüfen Sie, ob es um eine Übersetzung oder um zusätzliche Anforderungen eines Zielmarkts geht. Weitere Berechnungen lassen sich nicht allein durch die Anlage einer Sprache ersetzen.
2. Sprachfassung ergänzen
Rufen Sie die Aktion zum Ergänzen einer Sprache auf und wählen Sie die gewünschte verfügbare Sprache. Kontrollieren Sie die übernommenen Eigenschaften und Dokumente. Bezeichnungen und Bearbeitungsmöglichkeiten richten sich nach Berechtigung und Dokumentstatus.
3. Übersetzung fachlich prüfen
Prüfen Sie Fachbegriffe, Produktnamen, Einheiten und Tabellen. Eine angebotene automatische Übersetzung muss ebenso kontrolliert werden wie extern übersetzte Texte. Halten Sie die Fassungen bei fachlichen Änderungen konsistent.
4. Prüfung und Veröffentlichung abstimmen
Besprechen Sie den erforderlichen Ablauf mit dem IBU und reichen Sie die Sprachfassung im vorgesehenen Verfahren weiter. Ein angelegter Spracheintrag ist noch keine veröffentlichte EPD. Prüfen Sie am Ende die tatsächlich bereitgestellte Fassung.