Mit der ab 12.08.2026 geltenden neuen Gebührenordnung werden einzelne Regelungen des EPD-Programms konkretisiert und ergänzt. Die Gebührenhöhe bleibt größtenteils unverändert. Neu sind insbesondere klarere Vorgaben für den Umgang mit abgebrochenen Verifizierungen, nachträglich eingereichten Anhängen, Änderungen an veröffentlichten EPDs sowie für die Verifizierung von Software-Tools. Damit schafft das IBU mehr Transparenz bei besonderen Verfahrensfällen und deren Abrechnung.

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