Wo erhalte ich das IBU- und EPD-Logo und wie darf ich sie verwenden?
Die Logos stehen den IBU-Mitgliedern zum Download zur Verfügung. Für die Verwendung ist die Zeichensatzung zu beachten.
Die Logos stehen den IBU-Mitgliedern zum Download zur Verfügung. Für die Verwendung ist die Zeichensatzung zu beachten.
Firmen haben die Möglichkeit, ordentliches Mitglied im IBU zu werden oder über einen bereits als ordentliches Mitglied beigetretenen Verband, in welchem sie Mitglied sind, EPDs beim IBU zu stellen, sofern die betreffende Produktgruppe unter die Verbandsaktivität fällt.
Verbände können als ordentliches Mitglied im IBU Ihre Berechtigung zur EPD-Erstellung an ihre Mitgliedsunternehmen weitergeben. Als assoziiertes Verbandsmitglied besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall entscheidet sich
Für eine Mitgliedschaft im IBU ist ein schriftlicher Antrag per vollständig ausgefülltem Antragsformular an die Geschäftsstelle zu stellen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Regularien für die Mitgliedschaft sind in der Satzung und Beitragsordnung geregelt.