IBU engagiert sich auf EU-Ebene zur Nachbesserung bei der neuen Bauproduktenverordung (BauPVO)

„Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Unsinnige Kostenbelastung für Bauproduktehersteller lehnen wir ab, vor allem wenn sie keinen zusätzlichen Nutzen für Nachhaltigkeit haben“, so der Geschäftsführer des Institutes Bauen und Umwelt e.V (IBU), Florian Pronold. Das IBU vertritt damit die Interessen von über 370 Mitgliedsunternehmen aus der Baubranche, die sich selbst für Nachhaltigkeit und Transparenz bei Ihren Bauprodukten stehen. In einem Schreiben an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und weitere politische Entscheidungsträgerinnen und Träger weist IBU-Geschäftsführer Florian Pronold auf problematische Regelungen in der neuen Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) hin.

Im Fokus stehen zwei geplante Regelungen:

Die obligatorische Erstinspektionen vor Ort („inital site insprection“) bedeuten zusätzliche Kosten und Bürokratie, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, ohne dass dadurch die Transparenz oder Qualität der Umweltdaten tatsächlich verbessert würde. Mehre Tausend Euro Kosten pro Produktionsstandort summieren sich europaweit auf 50 Mio. Euro Belastung ohne das dem ein Mehrwert für Nachhaltigkeit gegenübersteht. Über eine einmalige Vorortinspektion können so gut wie keine Erkenntnisse für die Ökobilanzierung von Bauprodukten gewonnen werden.

Hinzukommt, dass der „Worst-Case-Ansatz“ zur Deklaration von Umweltwirkungen dazu führen würde, dass Hersteller künftig extrem pessimistische Szenarien angeben müssen – auch wenn diese mit der Realität nichts zu tun haben. Das untergräbt die Vergleichbarkeit von Umweltproduktdeklarationen (EPDs), erschwert Nachhaltigkeitsbewertungen und verunsichert die Hersteller unnötig. Der Trend auf dem Markt geht dahin, dass immer mehr Bauprodukte-Hersteller sich durch nachhaltiger produzierte Produkte auszeichnen wollen. Diese Fortschritte müssen auch zukünftig sichtbar und erkennbar sein.

Das IBU betont dabei ausdrücklich, dass es die grundsätzliche Richtung der neuen BauPVO unterstützt – insbesondere die stärkere Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Leistungserklärung von Bauprodukten. Dieser Schritt ist aus Sicht des IBU richtig und wichtig. Umso entscheidender ist es, dass die konkreten Vorgaben auch praxistauglich und verhältnismäßig ausgestaltet werden.

Das IBU e.V. hat gemeinsam mit weiteren EPD-Programmhaltern das Positionspapier der ECO Platform unterzeichnet. Es fasst die gemeinsamen Bedenken zusammen und ruft zur Anpassung der kritischen Punkte auf – im Sinne eines wirkungsvollen, aber auch umsetzbaren Regulierungssystems.

Das ECO Platform-Positionspapier steht hier zum Download bereit: Call to Action_on CPR2024_2025.04.07.