Firmen haben die Möglichkeit, ordentliches Mitglied im IBU zu werden oder über einen bereits als ordentliches Mitglied beigetretenen Verband, in welchem sie Mitglied sind, EPDs beim IBU zu stellen, sofern die betreffende Produktgruppe unter die Verbandsaktivität fällt.
Verbände können als ordentliches Mitglied im IBU Ihre Berechtigung zur EPD-Erstellung an ihre Mitgliedsunternehmen weitergeben. Als assoziiertes Verbandsmitglied besteht diese Möglichkeit nicht. In diesem Fall entscheidet sich der Verband, ausschließlich Verbands-EPDs zu erstellen, sodass seine Mitglieder keine individualisierten EPDs oder eigene EPDs über den Verband erstellen können. Sofern dies gewünscht ist, muss das Unternehmen selbst ordentliches IBU-Mitglied werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Fördermitglied beim IBU zu werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Informationen zur Mitgliedschaft.