FAQs

Was bedeutet die unabhängige Verifizierung durch Dritte und wie funktioniert sie?

2024-08-12T12:09:47+02:0015.12.2015|

Die unabhängige Verifizierung ist für EPDs durch die ISO 14025 und die EN 15804 vorgeschrieben und bedeutet, dass die EPD vor der Veröffentlichung von einem unabhängigen Experten (Verifizierer) geprüft und freigegeben wird. Die Prüfung bezieht sich auf die Kriterien:

  • Plausibilität
  • Vollständigkeit
  • Konsistenz

Der Hersteller reicht seine zu verifizierende EPD über das EPD-On

Was beinhaltet die ISO 14025?

2024-08-01T10:42:45+02:0001.03.2016|

DIN EN ISO 14025 (häufig kurz: ISO 14025) „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen– Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren“ ist die Basis für Umweltkennzeichnungen nach Typ III. Die ISO 14025 regelt unter anderem, wie Typ III-Umweltdeklarationen und Typ III-Umweltdeklarationsprogramme erstellt werden und legt für deren Erstellung insbesondere die Anwendung der DIN EN ISO 14040-Normenreihe fest. So sollen Vergleiche zwischen Produkten gleicher Funktion ermöglicht werden – auf Gru

Sind EPDs des IBU in anderen Ländern anerkannt?

2024-08-09T08:31:32+02:0001.03.2016|

Allgemein werden EPDs des IBU weltweit anerkannt. Auf Grundlage der europäischen Norm EN 15804+A2 entspricht die EPD dem europäischen Standard und wird entsprechend von Anwendern in Europa und weltweit akzeptiert.

  • IBU ist Mitglied in der ECO Plattform. Ihr Ziel ist die Vereinheitlichung der Regeln und europaweite Gültigkeit der EPDs. 
  • IBU hat gegenseitige Anerkennungen mit anderen Programm

Wer wählt die Verifizierer/innen zur Überprüfung der EPD aus und wer zahlt die Verifizierung?

2024-08-12T12:09:55+02:0015.12.2015|

Die Zuweisung der Verifizierer zu den einzelnen EPD-Projekten erfolgt durch die Mitarbeiter der IBU-Geschäftsstelle nach Erfahrungs- und Tätigkeitsgebiet der einzelnen Verifizierer und deren zeitlicher Verfügbarkeit.

Die Kosten der Verifizierung werden dem Deklarationsinhaber pauschal mit 2.000€ pro EPD vom IBU in Rechnung gestellt. Dieses Verfahren der herstellerneutralen Zuweisung und Bezahlung von Prüfern sicher die Unabhängigkeit und Qualität des IBUs als wesentliche Elemente unseres Ansp

Was bedeutet die Norm EN 15804?

2024-08-01T10:42:33+02:0001.03.2016|

Die DIN EN 15804 (häufig kurz: EN 15804) „Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen– Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte“ stellt sicher, dass alle EPDs für Bauprodukte, Bauleistungen und Bauprozesse in einheitlicher Weise abgeleitet, verifiziert und dargestellt werden. Sie legt die grundlegenden Produktkategorie-Regeln (en: core Product Category Rules – kurz: core PCR) fest. Nach EN 15804 sollen EPDs im Bausektor die Basis für die Beschreibung und Beurteilung von Bau

Ich möchte die EPD in einer weiteren Sprache veröffentlichen, was muss ich tun?

2024-08-12T12:10:10+02:0003.12.2015|

Um die EPD nicht erneut berechnen und verifizieren zu müssen, ist es möglich, eine übersetzte Version über das IBU zu veröffentlichen. Dazu benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Durch die Forderung nach einer Beglaubigung stellt das IBU sicher, dass die Inhalte von Original-EPD und Übersetzung identisch sind und nicht etwa werbliche Aussagen oder geänderte Daten einfließen.

Den Übersetzer können Sie frei wählen unter der Bedingung, dass dieser notariell dazu berechtigt ist, Beglaubigung

Wer kann mit dem Tool arbeiten?

2024-07-24T16:46:02+02:0001.03.2016|

Die Arbeit im EPD-Online Tool ist nach einer zweistufigen Registrierung möglich:

  • 1. Stufe: um öffentliche EPDs einzusehen,
  • 2. Stufe: zum Erstellen von EPDs über Klick auf „eigene EPDs erstellen“).

Die zweite Stufe wird von der IBU-Geschäftsstelle freigeschaltet. In einem EPD-Dokument können aufgrund der Multiuser Funktion des Tools beliebig viele Personen in einer EPD arbeiten. Durch verschiedene Sicherungsmechanismen ist sichergestellt, dass in der gleichen

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