Um die EPD nicht erneut berechnen und verifizieren zu müssen, ist es möglich, eine übersetzte Version über das IBU zu veröffentlichen. Dazu benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung. Durch die Forderung nach einer Beglaubigung stellt das IBU sicher, dass die Inhalte von Original-EPD und Übersetzung identisch sind und nicht etwa werbliche Aussagen oder geänderte Daten einfließen.
Den Übersetzer können Sie frei wählen unter der Bedingung, dass dieser notariell dazu berechtigt ist, Beglaubigungen auszustellen. Die IBU-Geschäftsstelle kann Ihnen bei Bedarf den Kontakt zu einer mit EPD-Übersetzungen erfahrenen Agentur nennen.
Unabhängig davon, für welchen Übersetzer Sie sich entscheiden, sind die übersetzten Inhalte der EPD bei Deutsch-Englisch- und Englisch-Deutsch-Übersetzungen in das EPD-Online Tool zu übertragen, bevor das IBU sie veröffentlicht. Dazu kann die Geschäftsstelle eine Datensatz-Kopie ins oder vom Englischen anlegen, sodass Ihre Inhalte und insbesondere Tabellen bereits vorhanden sind. Die übersetzten Texte (und ggf. Grafiken) können Sie dann austauschen. Als Anhang fügen Sie die Beglaubigung (die Titelseite der Übersetzung mit Beglaubigungsstempel als Scan) an, mit der Sie garantieren, dass die übersetzten Inhalte aus Original-EPD ohne Änderungen übernommen wurden.