UPDATE: Die ECO Plat­form hat Ihr Posi­ti­ons­pa­pier am 12. Dezem­ber 2023 ein ergän­zen­des State­ment zu Ihrer Ent­schei­dung bezüg­lich des Mas­sen­bi­lanz-Ansat­zes in EPDs veröffentlicht.

Die­se neue Erklä­rung ent­hält eine Klar­stel­lung zur Behand­lung von Her­kunfts­nach­wei­sen (GoO).

Das aktu­el­le ECO Plat­form State­ment zum MBA ist online abrufbar.

Über den Mas­sen­bi­lanz-Ansatz (MBA) 

Unter dem Mas­sen­bi­lanz-Ansatz (MBA) ver­steht das IBU die vir­tu­el­le Zuord­nung von Grund­stof­fen (Bio­mas­se) oder ande­ren Res­sour­cen (z.B. Ener­gie) auf ein Pro­dukt. Man spricht hier­bei auch von „poo­led res­sour­ces“ wel­che nur eine Teil­men­ge der ein­ge­setz­ten Res­sour­cen dar­stel­len und in begrenz­ten Maßen zur Ver­fü­gung ste­hen, aber im Zuge der Berech­nung zu 100 % einem kon­kre­ten Pro­dukt zuge­ord­net werden.

Der durch das IBU in einer Pilot­pha­se erprob­te Ansatz die Bio-Mas­sen-Bilanz (BMB) kon­kret in eine EPD zu über­neh­men, wird aktu­ell aus­ge­setzt. Hin­ter­grund ist die Ent­schei­dung der ECO Plat­form vom 27. Janu­ar 2023 (https://tinyurl.com/4k9t2tba) den Mas­sen­bi­lanz-Ansatz (MBA) in EPDs auf euro­päi­scher Ebe­ne zunächst nicht wei­ter zuzulassen. (*)

Umgang mit dem MBA im IBU

Obwohl die Pilot­pha­se erfolg­reich gelau­fen ist, wird das IBU als Grün­dungs­mit­glied der ECO Plat­form die­sem Beschluss fol­gen. Das heißt, alle EPDs, die einen MBA-Ansatz ver­fol­gen, wer­den nicht als EPD ver­öf­fent­licht. Da das IBU aller­dings die­sem Ansatz und der damit ein­her­ge­hen­den Trans­for­ma­ti­on der Indus­trie zu Errei­chung der Kli­ma­zie­le nicht ent­ge­gen­wir­ken will, gibt es ab sofort die Mög­lich­keit, MBA in durch unab­hän­gi­ge Drit­te veri­fi­zier­te Anhän­ge dar­zu­stel­len. Ein sol­cher Anhang wird inhalt­lich einer EPD glei­chen und kann bei Wie­der­zu­las­sung der Metho­de in eine voll­wer­ti­ge EPD umge­wan­delt wer­den. Zusätz­li­che Kos­ten für die Veri­fi­zie­rung eines sol­chen Anhangs wer­den nicht entstehen.

Par­al­lel dazu wird das IBU (Vor­stand und Sach­ver­stän­di­gen­rat) sich wei­ter­hin mit der The­ma­tik befas­sen und an weiter­grei­fen­den Lösun­gen arbei­ten. Zudem hat das IBU eine Arbeits­grup­pe auf ECO Plat­form Ebe­ne eta­bliert, um ein Regel­werk für die MBA Metho­dik fest­zu­le­gen (hier­bei sind unse­re bereits ent­wi­ckel­ten und erprob­ten Regeln die Grundlage).
Wei­ter­hin wird das IBU einen Bericht über die erfolg­rei­che Pilot­pha­se im Zuge des CPR acquis Pro­zes­ses an die rele­van­ten Sta­ke­hol­der versenden.
Dar­über hin­aus betei­ligt sich das IBU als Exper­te in der rele­van­ten Nor­mung, im spe­zi­el­len an der zukünf­ti­ge TS/TR zur EN15941 wel­che sich mit der MBA Metho­dik befasst.

(*) Dies bedeu­tet jedoch nicht, dass die Berück­sich­ti­gung des zuge­kauf­ten Öko­strom nicht mehr ange­rech­net wer­den kann, die­ser kann wei­ter­hin antei­lig auf die, in der defi­nier­ten Pro­duk­ti­ons­li­nie, genutz­te Gesamt­strom­men­ge ange­rech­net wer­den (sofern die Zukäu­fe den Regeln des PCR Teil A des IBU entsprechen).

Bei wei­te­ren Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die IBU Geschäftsstelle.