Unter Massenbilanz-Ansatz (MBA) versteht das IBU die virtuelle Zuordnung von Grundstoffen (Biomasse) oder anderen Ressourcen (z.B. Energie) auf ein Produkt. Man spricht hierbei auch von „pooled ressources“ welche nur eine Teilmenge der eingesetzten Ressourcen darstellen und in begrenzten Maßen zur Verfügung stehen, aber im Zuge der Berechnung zu 100% einem konkreten Produkt zugeordnet werden.
Der durch das IBU in einer Pilotphase erprobte Ansatz die Bio Massen Bilanz (BMB) konkret in eine EPD zu übernehmen wird aktuell ausgesetzt. Hintergrund ist die Entscheidung der ECO-Plattform vom 27. Januar 2023 (https://tinyurl.com/4k9t2tba) den Massenbilanz-Ansatz (MBA) in EPDs auf europäischer Ebene zunächst nicht weiter zuzulassen. (*)
Obwohl die Pilotphase erfolgreich gelaufen ist, wird das IBU als Gründungsmitglied der ECO-Plattform diesem Beschluss folgen. Das heißt, alle EPDs, welche einen MBA Ansatz verfolgen, werden nicht als EPD veröffentlicht. Da das IBU allerdings diesem Ansatz, und der damit einhergehenden Transformation der Industrie zu Erreichung der Klimaziele, nicht entgegenwirken will, gibt es ab sofort die Möglichkeit MBA in durch unabhängige Dritte verifizierte Anhänge darzustellen. Ein solcher Anhang wird Inhaltlich einer EPD gleichen und kann bei Wiederzulassung der Methode in eine vollwertige EPD umgewandelt werden. Zusätzliche Kosten für die Verifizierung eines solchen Anhangs werden nicht entstehen.
Parallel dazu wird das IBU (Vorstand und Sachverständigenrat) sich weiterhin mit der Thematik befassen und an weitergreifenden Lösungen arbeiten. Zudem hat das IBU eine Arbeitsgruppe auf ECO-Plattform Ebene etabliert, um ein Regelwerk für die MBA Methodik festzulegen (hierbei sind unsere bereits entwickelten und erprobten Regeln die Grundlage).
Weiterhin wird das IBU einen Bericht über die erfolgreiche Pilotphase im Zuge des CPR acquis Prozesses an die relevanten Stakeholder versenden.
Darüber hinaus beteiligt sich das IBU als Experte in der relevanten Normung, im speziellen an der zukünftige TS/TR zur EN15941 welche sich mit der MBA Methodik befasst.
(*) Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Berücksichtigung des zugekauften Ökostrom nicht mehr angerechnet werden kann, dieser kann weiterhin anteilig auf die, in der definierten Produktionslinie, genutzte Gesamtstrommenge angerechnet werden (sofern die Zukäufe den Regeln des PCR Teil A des IBU entsprechen).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die IBU Geschäftsstelle.