Umwelt­kenn­zeich­nun­gen – eine Typfrage!

Umwelt­kenn­zeich­nun­gen die­nen dazu, Anwen­dern umwelt­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen zu einem Pro­dukt zur Ver­fü­gung zu stel­len. Gleich­zei­tig sol­len sie durch fest­ge­leg­te Ver­ga­be­kri­te­ri­en und ste­tig stei­gen­de Anfor­de­run­gen einen Anreiz schaf­fen, die Qua­li­tät von Pro­duk­ten oder Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen kon­ti­nu­ier­lich zu erhö­hen. Mitt­ler­wei­le haben sich auf dem Markt diver­se Umwelt­zei­chen eta­bliert, mit denen Her­stel­ler ihre Pro­duk­te auf frei­wil­li­ger Basis kenn­zeich­nen kön­nen. Wie aber unter­schei­den die­se sich und wel­che Vor- und Nach­tei­le wei­sen die ver­schie­de­nen Typen von Umwelt­zei­chen auf?

Jeder von uns hat sich im All­tag schon bewusst oder unbe­wusst mit Umwelt­kenn­zeich­nun­gen beschäf­tigt. Ins­be­son­de­re als Ver­brau­cher ver­trau­en wir auf die Label, die uns in jedem Super­markt und Bau­stoff­cen­ter auf den Ver­pa­ckun­gen begeg­nen. Als Leser die­ses Maga­zins wer­den Sie sich auch umfang­reich über Umwelt-Pro­dukt­de­kla­ra­tio­nen infor­miert und viel­leicht sogar schon im Rah­men einer Gebäu­de­zer­ti­fi­zie­rung hier­auf zurück­ge­grif­fen haben. Gehen wir nun noch­mal einen Schritt zurück und betrach­ten die Grund­la­gen der ver­schie­de­nen Umwelt­kenn­zeich­nun­gen. Dies hilft, ihre Aus­sa­ge­fä­hig­keit auf Pro­dukt- und Gebäu­de­ebe­ne ein­zu­stu­fen und ein für einen bestimm­ten Anwen­dungs­be­reich geeig­ne­ten Umwelt­zei­chen-Typ zu bestimmen.

Typ-I-Umwelt­zei­chen: ver­brau­cher­freund­lich und extern geprüft

Typ-I-Umwelt­zei­chen die­nen der ein­fa­chen Iden­ti­fi­zie­rung von Pro­duk­ten, die bestimm­te umwelt- oder gesund­heits­re­le­van­te Anfor­de­run­gen erfül­len. Wel­che Kri­te­ri­en eine bestimm­te Pro­dukt­art erfül­len muss, wird vor­ab von einer her­stel­ler­un­ab­hän­gi­gen Ver­ga­be­stel­le fest­ge­legt. Anschlie­ßend kön­nen sich Her­stel­ler um die Ver­ga­be des Zei­chens bewer­ben. Hier­für sind Unter­la­gen ein­zu­rei­chen, die die Ein­hal­tung der fest­ge­leg­ten Kri­te­ri­en nach­wei­sen. Je nach Pro­gramm kann die Prü­fung auch Werk­be­sich­ti­gun­gen, Pro­benah­men und Labor­un­ter­su­chun­gen umfas­sen. Sofern alle Ver­ga­be­kri­te­ri­en ein­ge­hal­ten wer­den, wird der Her­stel­ler berech­tigt, das geprüf­te Pro­dukt mit dem jewei­li­gen Label zu kennzeichnen.

Der größ­te Vor­teil von Typ-I-Umwelt­zei­chen ist ihre Anwen­der­freund­lich­keit. Ein ent­spre­chend aus­ge­zeich­ne­tes Pro­dukt erfüllt die zum Ver­ga­be­zeit­punkt gel­ten­den Anfor­de­run­gen. Typ-I-Umwelt­zei­chen eig­nen sich daher vor allem für Pro­duk­te, bei denen ein direk­ter Ver­gleich ver­schie­de­ner Pro­duk­te mög­lich und sinn­voll ist. Hier­zu gehö­ren unter ande­rem elek­tro­ni­sche Gerä­te sowie Rei­ni­gungs­mit­tel und ande­re Verbrauchsmaterialien.

Schwie­ri­ger ist die Bewer­tung der Vor­teil­haf­tig­keit von Typ-I-Umwelt­zei­chen für Bau­stof­fe, da die­se erst in Kom­bi­na­ti­on ein fer­ti­ges „Pro­dukt“, das Gebäu­de, erge­ben. Hier kön­nen die Zei­chen­ge­ber nur abschät­zen, wel­che Kri­te­ri­en auf Bau­stoff-Ebe­ne auch im spä­te­ren Gebäu­de zu einem wohn­ge­sun­den und umwelt­freund­li­chen Gesamt­ergeb­nis füh­ren. Die ver­meint­li­che Ein­fach­heit durch die rei­ne Aus­zeich­nung kann in die­sen Fäl­len sogar hin­der­lich sein: Detail­lier­te Anga­ben, die auf Gebäu­de­ebe­ne von Nut­zen wären, wer­den bei Typ-I-Umwelt­zei­chen in der Regel nicht veröffentlicht.

Wei­te­re Schwie­rig­kei­ten kön­nen auf­grund der man­geln­den Ver­gleich­bar­keit von Typ-I-Umwelt­zei­chen auf­tre­ten, da jeder Zei­chen­ge­ber eige­ne Kri­te­ri­en und Prüf­me­tho­den bestim­men kann. Zudem müss­ten Aus­schrei­ben­de zunächst prü­fen, ob die im jewei­li­gen Label bewer­te­ten Kri­te­ri­en für das kon­kre­te Bau­pro­jekt über­haupt von Bedeu­tung sind und wel­che Label sich für wel­che Pro­dukt­grup­pe am bes­ten eig­nen. Wei­ter­hin ist zu beden­ken, dass es einem Her­stel­ler auf­grund der Viel­zahl unter­schied­li­cher Label kaum mög­lich ist, alle für ein Pro­dukt mög­li­chen Zer­ti­fi­zie­run­gen durch­füh­ren zu las­sen. Es gibt daher vie­le Pro­duk­te, die die Anfor­de­rung eines Zer­ti­fi­kats zwar erfül­len wür­den, mit die­sem jedoch aus Kos­ten­grün­den nicht aus­ge­zeich­net wer­den. Die Fest­le­gung auf ein bestimm­tes Label kann somit das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Pro­dukt­port­fo­lio bereits in frü­hen Pla­nungs­pha­sen stark ein­schrän­ken. Ins­be­son­de­re in öffent­li­chen Aus­schrei­bun­gen wer­den daher alter­na­ti­ve Nach­wei­se der Ein­hal­tung bestimm­ter Ver­ga­be­kri­te­ri­en erlaubt. Dies erfor­dert jedoch eine umfang­rei­che Ana­ly­se der zugrun­de­lie­gen­den Zer­ti­fi­ka­te und kann zu erheb­li­chem Mehr­auf­wand für Aus­schrei­ben­de, Bau­un­ter­neh­men und Her­stel­ler führen.

Der Blaue Engel ist das Umwelt­zei­chen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reak­tor­si­cher­heit (BMUB). Er wird von der RAL gGmbH ver­ge­ben und kenn­zeich­net über 12.000 umwelt­freund­li­che Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen. Die der­zeit bewer­te­ten Pro­dukt­grup­pen umfas­sen unter ande­rem Möbel, Putz­mit­tel, Elek­tro­ge­rä­te, Papier, Fahr­zeu­ge sowie unter­schied­li­che Bau­stof­fe, z. B. Far­ben, Boden­be­lä­ge und Dämmstoffe.

Typ-II-Umwelt­zei­chen: umwelt­be­zo­ge­ne Anbietererklärungen

Möch­te ein Her­stel­ler, Her­stel­ler­ver­band oder Händ­ler auf spe­zi­fi­sche umwelt- oder gesund­heits­re­le­van­te Pro­duk­t­ei­gen­schaf­ten auf­merk­sam machen, kann er sei­ne Pro­duk­te mit einem Umwelt­zei­chen des Typs II aus­zeich­nen. Bei die­ser soge­nann­ten Selbst­de­kla­ra­ti­on erfolgt kei­ne unab­hän­gi­ge Prü­fung und Bewer­tung. Den­noch gilt auch hier kein „rechts­frei­er Raum“. Bei Typ-II-Umwelt­zei­chen sind die Vor­ga­ben der DIN EN ISO 14021 ein­zu­hal­ten. Die­se defi­niert unter ande­rem Anfor­de­run­gen an Pro­duk­te, die mit einem geschütz­ten Begriff gekenn­zeich­net wer­den. Zu die­sen Begrif­fen gehö­ren bei­spiels­wei­se „kom­pos­tier­bar“, „zer­leg­bar kon­stru­iert“, „recy­cling­fä­hig“, „redu­zier­ter Ener­gie­ver­brauch“ und „nach­füll­bar“. Zudem sind unspe­zi­fi­sche Aus­sa­gen wie „umwelt­freund­lich“, „grün“ oder „ohne Emis­sio­nen“ nicht gestat­tet. Auch die Ver­wen­dung des Worts „nach­hal­tig“ im Zusam­men­hang mit Typ-II-Umwelt­zei­chen wird in der Norm expli­zit ver­bo­ten, da es für den kom­ple­xen The­men­be­reich der Nach­hal­tig­keit kein Ver­fah­ren zur Mes­sung und Bewer­tung auf Pro­dukt­ebe­ne gibt.

Neben den bereits oben beschrie­be­nen Nut­zen von Labeln als ver­brau­cher­freund­li­che und über­sicht­li­che Kenn­zeich­nung bie­ten Typ-II-Umwelt­zei­chen den Vor­teil, dass Her­stel­ler mit Selbst­de­kla­ra­tio­nen sehr fle­xi­bel auf bestimm­te Kun­den­wün­sche und Markt­an­for­de­run­gen ein­ge­hen kön­nen: Wäh­rend bei Typ-I-Umwelt­zei­chen zuvor durch den Zei­chen­ge­ber umfas­sen­de Ver­ga­be­richt­li­ni­en erstellt wer­den müs­sen, kön­nen Her­stel­ler in ihren Anbie­ter­er­klä­run­gen auf unbü­ro­kra­ti­sche Wei­se bestimm­te Pro­duk­t­ei­gen­schaf­ten her­vor­he­ben – und die­se bei even­tu­el­len Pro­duk­ti­ons­än­de­run­gen auch zeit­nah anpas­sen. Da Anbie­ter selbst bestim­men kön­nen, wie vie­le und wel­che Pro­dukt­merk­ma­le sie her­vor­he­ben wol­len, muss der Anwen­der jedoch genau prü­fen, ob sich die gewähl­ten Kri­te­ri­en über­haupt auf von ihm gewünsch­te Eigen­schaf­ten bezie­hen. Mit­un­ter kann es vor­kom­men, dass Her­stel­ler durch die Aus­wahl bestimm­ter Merk­ma­le von ande­ren Kri­te­ri­en ablen­ken, die für Aspek­te des Umwelt- und Gesund­heits­schut­zes viel bedeu­ten­der wären. Wei­ter­hin wird die Ein­hal­tung der Kri­te­ri­en in der Regel nicht unab­hän­gig geprüft, wodurch sich die Aus­sa­ge­fä­hig­keit der Anbie­ter­er­klä­run­gen im Ver­gleich zu den ande­ren Umwelt­zei­chen deut­lich ver­rin­gert. Aller­dings dür­fen Her­stel­ler selbst­ver­ständ­lich kei­ne fal­schen oder irre­füh­ren­den Anga­ben über ihre Pro­duk­te machen oder gegen grund­sätz­li­che Vor­ga­ben der DIN EN ISO 14021 verstoßen.

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Typ-II-Umwelt­zei­chen kön­nen vom Anbie­ter frei gewählt und ver­ge­ben wer­den. Bei ihrem Ein­satz sind jedoch die Anfor­de­run­gen der DIN EN ISO 14021 ein­zu­hal­ten. So darf das Drei-Pfei­le-Sym­bol bei­spiels­wei­se nur für Pro­duk­te ver­wen­det wer­den, die nach­weis­lich recy­celt wer­den (links) oder einen nach fest­ge­leg­ten Vor­schrif­ten berech­ne­ten Recy­clat­an­teil beinhal­ten (rechts).

Typ-III-Umwelt­zei­chen – trans­pa­rent, umfas­send und unab­hän­gig verifiziert

Das Ziel von Typ-III-Umwelt­zei­chen nach DIN EN ISO 14025 ist die neu­tra­le Bereit­stel­lung und Kom­mu­ni­ka­ti­on von Umwelt­in­for­ma­tio­nen. Im Gegen­satz zu den vor­ge­nann­ten Zei­chen­ty­pen erfolgt hier kei­ne Bewer­tung bestimm­ter Pro­duk­t­ei­gen­schaf­ten und es wird auch kein Zer­ti­fi­kat ver­ge­ben. Basis die­ser soge­nann­ten Umwelt-Dekla­ra­tio­nen sind Öko­bi­lan­zen, bei denen der „öko­lo­gi­sche Fuß­ab­druck“ eines Pro­duk­tes ermit­telt wird. Die in einer Öko­bi­lanz ermit­tel­ten Daten, bei­spiels­wei­se zum Ener­gie­be­darf und Treib­haus­po­ten­zi­al, wer­den tabel­la­risch dar­ge­stellt und gege­be­nen­falls erläu­tert. Dar­über hin­aus kön­nen Typ-III-Umwelt­zei­chen wei­te­re Anga­ben, z. B. zu ent­hal­te­nen Inhalts­stof­fen, zu rele­van­ten Emis­sio­nen wäh­rend der Nut­zung und zur Nach­nut­zungs­pha­se, ent­hal­ten. Wel­che Infor­ma­tio­nen für eine bestimm­te Pro­dukt­grup­pe erfor­der­lich sind und wie die­se dar­ge­stellt wer­den sol­len, wird vor­ab von dem jewei­li­gen Pro­gramm­be­trei­ber fest­ge­legt. Die­ser orga­ni­siert auch eine unab­hän­gi­ge Prü­fung der Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen vor ihrer Ver­öf­fent­li­chung. Für die­se Veri­fi­zie­rung müs­sen Her­stel­ler zum Bei­spiel Prüf­zeug­nis­se aner­kann­ter Insti­tu­te ein­rei­chen. Auch die zugrun­de­lie­gen­de Öko­bi­lanz muss in einem Hin­ter­grund­be­richt aus­führ­lich inklu­si­ve der Anga­be aller rele­van­ten Pro­zes­se und Sze­na­ri­en beschrie­ben wer­den. Hier­bei sind ein­schlä­gi­ge Nor­men und Regel­wer­ke sowie spe­zi­fi­sche Vor­ga­ben der Pro­gramm­be­trei­ber einzuhalten.

Ein wesent­li­cher Vor­teil der Dekla­ra­tio­nen ist, dass sie eine fun­dier­te und freie Pro­dukt­aus­wahl ermög­li­chen. Los­ge­löst von einem spe­zi­fi­schen Anwen­dungs­be­reich garan­tiert die unab­hän­gi­ge Veri­fi­zie­rung eine hohe Ver­trau­ens­wür­dig­keit der ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen. Zudem wer­den bei der Nut­zung kei­ne zusätz­li­chen Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen benö­tigt. Alle umwelt­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen wer­den trans­pa­rent und über­sicht­lich dar­ge­stellt. Daher wer­den Umwelt-Pro­dukt­de­kla­ra­tio­nen auch in der Bau­pro­duk­ten­ver­ord­nung nament­lich als Nach­weis­grund­la­ge zur Bewer­tung der nach­hal­ti­gen Nut­zung der natür­li­chen Res­sour­cen auf Gebäu­de­ebe­ne genannt. Zudem kön­nen die ent­hal­te­nen Daten und Infor­ma­tio­nen als Bewer­tungs­ba­sis für Gebäu­de-Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­te­me und sogar für Umwelt­zei­chen der Typen I und II die­nen. Eine oft als Nach­teil emp­fun­de­ne Eigen­schaft von Typ-III-Umwelt­zei­chen ist die aus­blei­ben­de Bewer­tung eines Pro­duk­tes, denn grund­sätz­lich kann für jedes Pro­dukt ein Typ-III-Umwelt­zei­chen erstellt wer­den. Das Vor­han­den­sein einer Dekla­ra­ti­on sagt also noch nichts über die Umwelt­freund­lich­keit des Pro­duk­tes aus. Der Anwen­der muss die ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen dem­nach eigen­stän­dig aus­wer­ten und sei­ne Schlüs­se dar­aus zie­hen. Dies ermög­licht ihm jedoch auch, eige­ne Bewer­tungs­maß­stä­be anzu­le­gen und die Pro­dukt­aus­wahl auf für ihn rele­van­te Eigen­schaf­ten zu stüt­zen. Zudem wer­den Her­stel­ler durch die Offen­le­gung ihrer Daten moti­viert, sich mit Umwelt­aspek­ten zu befas­sen und die öko­lo­gi­sche Qua­li­tät ihrer Pro­duk­te zu verbessern.

EPDs IBUUmwelt-Pro­dukt­de­kla­ra­tio­nen des Insti­tut Bau­en und Umwelt e. V. (IBU) sind Typ-III-Umwelt­zei­chen nach DIN EN ISO 14025. Sie basie­ren auf einer Öko­bi­lanz und ent­hal­ten zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen zum Umwelt- und Gesund­heits­schutz. An der Ent­wick­lung des IBU-Dekla­ra­ti­ons­pro­gramms ist ein unab­hän­gi­ger Sach­ver­stän­di­gen­rat betei­ligt, dem Mit­ar­bei­ter unter­schied­li­cher Behör­den, Ämter und Umwelt­ver­bän­de sowie renom­mier­te Bau­wis­sen­schaft­ler ange­hö­ren.  

Bis­her wur­den beim IBU über 1.600 von unab­hän­gi­gen Drit­ten veri­fi­zier­te Umwelt-Pro­dukt­de­kla­ra­tio­nen (Envi­ron­men­tal Pro­duct Decla­ra­ti­ons – EPDs) ver­öf­fent­licht. Alle EPDs sind über­sicht­lich und ein­heit­lich geglie­dert, sodass Anwen­der schnell die von ihnen benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen finden.

 

Die in die­sem Bei­trag vor­ge­stell­ten Typen von Umwelt­kenn­zeich­nun­gen wei­sen ver­schie­de­ne Merk­ma­le und Ziel­set­zun­gen auf. Die nach­ste­hen­de Tabel­le fasst die wich­tigs­ten Unter­schie­de zusammen.

Kri­te­ri­umUmwelt­zei­chen
Typ I
„Umwelt-Label“
Umwelt­zei­chen
Typ II
„Selbst­de­kla­ra­ti­on“
Umwelt­zei­chen
Typ III
„Umwelt-Dekla­ra­ti­on“
Pri­mä­re Ziel­grup­pe Ver­brau­cher (z.B. Bauherren)Ver­brau­cher (z.B. Bauherren)Wirt­schafts­ak­teu­re, z.B. Pla­ner und Auditoren
ZielPro­dukt­be­wer­tungPro­dukt­be­wer­tungtrans­pa­ren­te Informationsbereitstellung
Ver­wal­tung durch Exter­ne Drittejaneinja
Unab­hän­gi­ge Prüfungjaneinja
(intern oder extern – zwin­gend extern bei an Ver­brau­cher gerich­te­ten Infor­ma­tio­nen und z.B. bei IBU-EPDs)
InhaltPrü­fung auf zuvor vom Zei­chen­ge­ber fest­ge­leg­te Kriterienaus Sicht des Anbie­ters her­vor­zu­he­ben­de umwelt- oder gesund­heits­re­le­van­te Eigenschaftenquan­ti­fi­zier­te umwelt­be­zo­ge­ne Informationen
Bei­spie­leBlau­er Engel, CSC (Con­cre­te Sus­taina­bi­li­ty Coun­cil), Euro­blu­me, FSC (Forest Ste­wardship Coun­cil), natureplusDrei-Pfei­le-Sym­bol, diver­se Ver­bands­sie­gel (z.B. Demeter)Umwelt-Pro­dukt­de­kla­ra­tio­nen

Fazit

Umwelt­kenn­zeich­nun­gen leis­ten einen wert­vol­len Bei­trag bei der Aus­wahl und Ent­wick­lung umwelt­freund­li­cher Bau­pro­duk­te. Ihre Anwen­dungs­be­rei­che rei­chen von der über­sicht­li­chen Ver­brau­cher­infor­ma­ti­on bis hin zur Nach­weis­grund­la­ge bei Gebäu­de­zer­ti­fi­zie­run­gen. Bei der Bewer­tung ein­zel­ner Kenn­zeich­nungs­ty­pen müs­sen der jewei­li­ge Zweck und die zu bewer­ten­de Pro­dukt­art berück­sich­tigt wer­den: Wäh­rend Umwelt­zei­chen der Typen I und II vor allem für End­pro­duk­te (z. B. Elek­tro­ge­rä­te) geeig­ne­te Bewer­tungs­maß­stä­be beinhal­ten und sich hier auch direkt als Leis­tungs­nach­weis eig­nen, kön­nen Umwelt­kenn­zei­chen des Typs III als wich­ti­ge Nach­weis­grund­la­ge für Pro­duk­te die­nen, deren end­gül­ti­ger Zweck erst im Zusam­men­spiel erreicht wird, bei­spiels­wei­se auf Gebäudeebene.