Da die Über­gangs­frist zur Anwen­dung der EN 15804+A1 zum Okto­ber 2022 abläuft, müs­sen alle nach die­ser Norm erstell­ten EPDs bis dahin ver­öf­fent­licht sein. Um dies gewähr­leis­ten zu kön­nen, müs­sen EPDs nach EN 15804+A1 bis Ende Juli 2022 beim IBU zur Veri­fi­zie­rung ein­ge­reicht werden.

Wir arbei­ten an einer Lösung, um auch in Zukunft Daten nach EN 15804+A1 ver­öf­fent­li­chen (und so die Kon­ti­nui­tät der Öko­bi­lan­zie­rung sicher­stel­len) zu kön­nen, und wer­den zeit­nah Nähe­res bekanntgeben.

Hier gibt es mehr Infor­ma­tio­nen von unse­rem Geschäfts­füh­rer Dr. Alex­an­der Röder: